Flughafenchaos: Tipps für Ihre Kunden

Liebe Schmetterlinge,

lange Warteschlangen vor den Check-in-Schaltern, Verspätungen und Flugausfälle und ein guter Geduldsfaden bei der Gepäckausgabe zeichnet das aktuelle Bild an den deutschen Flughäfen. Mit dem enormen Schwung der Reiselust deutscher Urlauber sind die vorhandenen Ressourcen der Flughäfen überfordert: Personalmangel und technische Störungen sorgen täglich für Ausnahmezustände an den Airports. Eine Situation, die sowohl für das Flughafenpersonal als auch für die Urlauber, deren Vorfreude sich derzeit in Hoffen und Bangen um einen reibungslosen Start ihrer Reise gewandelt hat, unbefriedigend ist.

Damit der Reiseantritt Ihrer Kunden möglichst reibungslos abläuft, können Sie Ihren Kunden folgende Ratschläge mit auf den Weg geben:

  • Mehr Zeit am Flughafen einplanen: Am besten erscheinen Ihre Kunden schon mehrere Stunden vor dem Abflug am Flughafen.
  • Gepäckabgabe nach Möglichkeit bereits am Vorabend erledigen.
  • Einreisebestimmungen im Auge behalten und alle erforderlichen Reiseunterlagen im Vorfeld vorbereiten.
  • Beanstandungen des Handgepäcks spart auf beiden Seiten Zeit: Sind alle Vorschriften bezüglich des Handgepäcks Ihrer Kunden eingehalten, ist eine schnelle Sicherheitskontrolle vor dem Boarding garantiert. Zusätzlich können die Reisenden Gegenstände, die bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt oder abgelegt werden müssen, griffbereit halten.

Was tun, wenn sich der Flug Ihrer Kunden massiv verspätet oder gar gestrichen wird?

Sofern es sich um eine Pauschalreise handelt, können Ihre Kunden sich direkt an den Reiseveranstalter wenden, der zur Lösungsfindung des entstandenen Reisemangels verpflichtet ist. Geben Sie Ihren Kunden daher vor Reiseantritt den entsprechend richtigen Kontakt für den Fall der Fälle mit an die Hand.

Für Ihre Kunden gilt nach dem Reiserecht: Ab einer Verzögerung der Abflugzeit von mehr als sechs Stunden oder dem Wechsel des Abflug- oder Ankunftsortes, kann der Kunde unter Umständen komplett von der Reise zurücktreten. Andernfalls liegt die Pflicht für eine entsprechende Ersatzbeförderung und die dadurch entstehenden Zusatzkosten beim Veranstalter.

Handelt es sich um eine reine Flugbuchung, können sich Ihre Kunden auf die Fluggastrechte-Verordnung der EU beziehen. Dabei steht dem Fluggast eine Entschädigungspauschale von bis zu 600 € zu, sofern der Ausfall oder die Änderung des Fluges nicht innerhalb von mindestens zwei Wochen vor dem Abflug kommuniziert wurde.

Der perfekte Moment für Ihre Kundenbindung!

Stellen Sie im aktuellen Fall Ihr Alleinstellungsmerkmal als persönlicher und kompetenter Ansprechpartner für Ihre Kunden hervor und nehmen Sie ein paar Tage vor Abflug noch einmal proaktiv Kontakt auf.

Was Sie außerdem tun können: In einigen Regionen ist es von Vorteil sich die Ferienzeiten der Nachbarbundesländer einmal genauer anzusehen. Vielleicht gibt es Kunden, die auf einen anderen Flughafen in der Nähe ausweichen können, der genauso gut erreichbar und und derzeit weniger betroffen ist.

Viele Grüße

Ihre Schmetterling Kooperation