Aktuelle Informationen zur Insolvenz der FTI Group

Hier finden Sie die Pressemitteilung der FTI-Group.
FTI hat für betroffene Kunden unter eine Supportwebseite angelegt sowie eine kostenfreie Support-Hotline unter +49 (0) 89 / 710 45 14 98 eingerichtet.
Bitte verweisen Sie Ihre Kunden bei Rückfragen auf diese Kanäle.

DRSF startet Erstattungsprozess

Stand 08.08.2024
Das müssen Sie wissen.

Reiseabsagen

Stand 14.06.2024 19:45 Uhr

Alle Pauschalreisen oder touristischen Einzelleistungen von FTI, 5vF oder BigXtra vom 07.06. bis 05.07. wurden bereits storniert (https://www.fti-group.com/de/insolvenz).

Ab dem 6. Juli 2024 müssen leider alle Pauschalreisen und bestimmte Einzelleistungen abgesagt werden (zur Pressemeldung). Über FTI Voyages S.A.S gebuchte Reisen können auf eigenen Wunsch bis zum 31. Juli 2024 kostenlos storniert werden.

Veranstalter-Neubuchungsaktionen

Stand 28.06.2024 13:50 Uhr

Aktuell bieten diverse Veranstalter Neubucheraktionen mit geänderten Anzahlungs- und Stornobedingungen.
Jeder Veranstalter hat hierzu seinen eigenen Bedingungen erstellt.

Hier erhalten Sie eine Übersicht, sowie die einzelnen Bedingungen zusammengefasst.

Bitte beachten Sie: Alle Angaben können sich kurzfristig ändern, wir übernehmen keine Haftung.

FAQs zur Insolvenz von FTI

Stand 05.06.2024 10:00 Uhr
Alle Angaben ohne Gewähr

Reisende, die aktuell an Ihrem Urlaubsort sind und Unterstützung benötigen, können folgende Notfallnummer kontaktieren:
+49 (0)89 710 45 14 98

Quelle: https://drsf.reise/https://www.fti-group.com/de/insolvenz

Aktuelle Informationen finden Sie unter https://www.fti-group.com/de/insolvenz

Laut FTI und dem DRSF sind die Kundengelder bei Pauschalreisen über den DRSF abgesichert.

Bei abgesagten Reisen selbstverständlich nicht mehr . Ansonsten empfehlen wir noch etwas abzuwarten bis Seitens des Insolvenzverwalters geklärt ist, ob die Reisen stattfinden oder abgesagt werden.

Laut DRSF gibt es eine Kostenübernahme-Erklärung des DRSF an alle betroffenen Hotels. Auf diese Erklärung sollte der Kunde das Hotel verweisen. Sollte das Hotel die Kostenübernahme-Erklärung des DRSF nicht vorliegen haben oder nicht akzeptieren, sollte der Kunde sich vor Zahlung an die Notfallnummer +49 (0)89 710 45 14 98 wenden.

Die Kostenübernahme-Formulare finden Sie hier in Deutsch, Englisch und Spanisch.

Bei bereits durchgeführten Reisen ist es aus unserer Sicht unstrittig, dass die Reisebüros die Provision behalten können.

Das lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten.

E-Mail an FTI schicken.

Bisher liegt noch keine Insolvenzanmeldung vom FTI-Ticketshop vor. Das kann sich gegebenenfalls ändern.

Einzelleistungen, die abgesagt werden müssen, sind alle Mietwagenbuchungen der Marke DriveFTI, über FTI Touristik, 5vorFlug oder BigXtra Touristik gebuchte Nur-Hotel-Leistungen sowie über FTI Touristik, 5vorFlug, BigXtra Touristik oder Meeting Point International gebuchte Transfers und Ausflüge im Zielgebiet. Alle genannten Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert.

Pauschalreisen mit inkludiertem Camper sowie Rundreisen sind grundsätzlich als Pauschalreisen zu bewerten und daher vom Deutschen Reisesicherungsfonds abgedeckt. Noch in Prüfung ist die Buchung von Linienflügen in Verbindung mit weiteren Einzelleistungen. Hier arbeiten wir mit Hochdruck an Klärung für unsere Kunden. (Zur Pressemitteilung)

Einzelleistungen, die abgesagt werden müssen, sind alle Mietwagenbuchungen der Marke DriveFTI, über FTI Touristik, 5vorFlug oder BigXtra Touristik gebuchte Nur-Hotel-Leistungen sowie über FTI Touristik, 5vorFlug, BigXtra Touristik oder Meeting Point International gebuchte Transfers und Ausflüge im Zielgebiet. Alle genannten Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert.

Nur-Linienflüge, deren Flugtickets bereits ausgestellt wurden, können durchgeführt werden – die Tickets behalten Gültigkeit. Wurde das Ticket hingegen noch nicht ausgestellt, so muss die Buchung leider abgesagt werden. Nur-Flug-Leistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz des Deutschen Reisesicherungsfonds.

Hinweis: Pauschalreisen mit inkludiertem Camper sowie Rundreisen sind grundsätzlich als Pauschalreisen zu bewerten und daher vom Deutschen Reisesicherungsfonds abgedeckt. Noch in Prüfung ist die Buchung von Linienflügen in Verbindung mit weiteren Einzelleistungen. Hier arbeiten wir mit Hochdruck an Klärung für unsere Kunden.

Zur Pressemitteilung

Das liegt in der unternehmerischen Selbstverantwortung.

Das Geld gehört dem Veranstalter.  Bei vereinnahmten Kundengeldern sollte das Reisebüro  aufgrund der aktuell unklaren Situation auf die Anordnung des Insolvenzverwalters warten.

Die Reisebüros sollen von sich aus keinesfalls gebuchte Reisen stornieren. Nur wenn der Kunde explizit den Wunsch äußert, dass er stornieren möchte, kommt man dem nach.
Wenn der Kunde eine alternative Reise buchen möchte, sollte der Kundenwunsch erfüllt werden.

FTI wird die Daten aller betroffenen Kunden an den DRSF liefern, der wiederum alle Pauschalreise-Kunden kontaktieren wird. Jeder dieser Kunden wird einen Link zu einem vom DRSF eingerichteten Portal erhalten, wo er seine Daten prüfen und gegebenenfalls fehlende Unterlagen einreichen kann. Die  Auszahlung selbst wird wahrscheinlich einige Zeit in Anspruch nehmen, da alle Ansprüche einzeln geprüft werden müssen um Missbrauch zu verhindern.

Einige Veranstalter bieten bereits verschiedene Alternativen zu Sonderkonditionen (z.B. mit Verzicht auf Anzahlung) an. Informationen dazu kommen direkt von den jeweiligen Veranstaltern.

Für unsere ARGUS Nutzer haben wir unter Reporting -> Kundenliste -> Suche laden und Reporting -> Reiseliste ->Suche laden zwei vorgefertigte Reportings angelegt, um alle betroffenen Kunden und Reisen aufzulisten.

Laut DRSF fallen durch den Kunden stornierte Reisen nicht unter den Schutzschirm des DRSF.